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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Errichtung von Verbrennungsanlagen für feste Biomasse (Pellets, Hackschnitzel, Holzscheite). Es sind sowohl Heizungen in Neubauten wie auch der Ersatz in Bestandgebäuden (privat, gewerblich, kommunal) förderfähig.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Heizungsanlage und weiterer geplanter Maßnahmen. Eine Übersicht über die Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des BAFA.
Es gibt weitere Förderungen für weitergehende Maßnahmen, wie für das Errichten von Wärmepumpen, das Ersetzen besonders ineffizienter Heizungsanlagen. Diese finden Sie auf dem untenstehenden Link unter MAP und APEE.
Spätestens 9 Monate nach Inbetriebnahme sind die Anträge auf Förderung einzureichen. Mit dem Antrag müssen Sie die Rechnungen sowie Fachunternehmererklärung und den Nachweis des hydraulischen Abgleichs (erhalten Sie von uns) einreichen.
Für die zusätzlichen Förderungen sind weitere Anträge und Nachweise einzureichen. Eine Checkliste und den Antrag finden Sie ebenfalls auf den Seiten des BAFA.
Wir beraten Sie und führen die Maßnahmen durch. Auch helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.
Eine neue Heizungspumpe hat einen bis zu 80% niedrigeren Stromverbrauch als ein älteres Modell. Ein hydraulischer Abgleich der Heizkurve kann weitere Energieeinsparungen erzielen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert seit August 2016 den Austausch einer alten Pumpe sowie den hydraulischen Abgleich mit etwa 30% der Netto-Investitionskosten in privaten, gewerblichen und kommunalen Bestandsgebäuden.
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