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Bundesförderung für effiziente Gebäude:

Der Bund fördert jetzt Haushalte, die auf eine neue, klimafreundliche Heizung umsteigen. Wer ein Haus besitzt und selbst darin wohnt, kann für den Heizungstausch und andere Effizienzmaßnahmen wie Energieeffizient sanieren oder Klimafreundliche Wohngebäude bauen/kaufen mehrere Tausende Euro bei der staatlichen KfW-Bank beantragen.

Die staatliche KfW-Bank bezuschusst den Einbau energieeffizienter Heizungen und Anlagen zur Heizungsunterstützung wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, solarthermische Anlagen, Brennstoffzellenheizungen, Hybridheizungen sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

 

Voraussetzung:

Die Energieeffizienz eines schon bestehenden Wohngebäudes oder der Anteil erneuerbare Energien im Haus werden dadurch erhört. Die Fördermaßnahmen müssen außerdem mit einer Optimierung des gesamten Heizungsleitungssystems verbunden werden.
Das Haus muss danach den Anforderungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes entsprechen.

 

Höhe der Förderung:

Für Heizungstausch gibt es folgende Investitionszuschüsse:

  • Grundförderung von 30 Prozent
  • Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent
  • Einkommensbonus-Bonus von 30 Prozent

Die Boni sind kombinierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent.
Zusätzlich können Anlagengruppen für besonders effiziente Biomasseheizungen einen pauschalen Emmissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Für Wärmepumpen kann es auch einen Effizienz-Bonus geben von 5 Prozent, wenn diese als Wärmequelle Wasser Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzten.

Für den Heizungstausch betragen die maximal förderfähigen Ausgaben für ein Einfamilienhaus 30.000 Euro.

 

Wo und bis wann müssen sie den passenden Antrag stellen?

Der Heizungstausch kann bei Baubeginn bis Ende August schon jetzt beauftragt und der Förderantrag bis zum 30.November 2024 nachgereicht werden.
Bei der KfW-Bankengruppe können Sie unter meine.kfw.de einen Antrag für die Heizungsförderung stellen.

  • Seit dem 27.02.2024 sind natürliche Personen (Privatpersonen) antragsberechtigt, die Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern sind und diese mit einem Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz selbst bewohnen. Eine Registrierung im Kundenportal ist bereits jetzt möglich
  • Seit dem 28.05.2024 sind natürliche Personen (Privatpersonen) antragsberechtigt, die Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer von bestehenden Mehrfamilien (mit mehr als einer Wohneinheit) sowie WEG, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
  • Ab voraussichtlich August 2024 können alle Antragsstellergruppen Anträge stellen.
    Ab den 1.September 2024 gilt, sobald der Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt ist, können sie mit der geplanten Maßnahme beginnen.

 

Sie möchten wissen, ob sie auch eine Förderung erhalten können?

Wir beraten Sie und führen die Maßnahmen durch. Auch helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung.

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  • Iframe (Heizungsrechner)
  • Iframe (Badkalkulator)

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